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Stiftung Kulturkirche St. Jakobi Stralsund

Für Fördermöglichkeiten der Stiftung Kulturkirche St. Jakobi stehen die jährlichen Erträge aus dem Stiftungskapital (es beträgt zur Zeit 536.856 EUR) zur Verwirklichung des Stiftungszwecks zur Verfügung. Dies allein reicht für die Unterhaltung geschweige denn die weitere Sanierung dieses großen Kirchengebäudes mit seiner interessanten Ausstattung und der neu eingebauten Studiobühne bei weitem nicht aus. Bei den Bau- und Restaurierungsmaßnahmen an der Kulturkirche St. Jakobi tritt die Stiftung als Bauherr auf. Die Stiftung stellt dem Betreiber, dem Kreisdiakonischen Werk Stralsund, die Jakobikirche mietfrei, jedoch gegen Erstattung der Betriebskosten, für seine vielfältige Kulturarbeit, die bewusst Benachteiligte integriert, zur Verfügung. Beitreten kann man der Stiftung nicht. Die als gemeinnützig anerkannte Stiftung Kulturkirche bittet daher um Spenden zur Verwirklichung des Stiftungszwecks.

Aus der Satzung der Stiftung Kulturkirche St. Jakobi Stralsund

§1 Errichtung, Name, Rechtsform und Sitz

Die Evangelische Kirchengemeinde St. Jakobi-Heilgeist Stralsund und die Hansestadt Stralsund errichten die »Stiftung Kulturkirche St. Jakobi Stralsund« als rechtsfähige Stiftung des Bürgerlichen Rechts mit Sitz in der Hansestadt Stralsund

§2 Stiftungszweck

(1) Zweck der Stiftung ist die Förderung von Kunst und Kultur durch Erhaltung der St. Jakobikirche in Stralsund als Kulturkirche für die Öffentlichkeit. Die Kulturkirche St. Jakobi Stralsund soll für Veranstaltungen vielfältiger Art genutzt werden. Sie soll der Begegnung der Kulturen, besonders in der Region Pommern und im Ostseeraum, dienen und Funktionen als Veranstaltungsort für die Hansestadt Stralsund erfüllen. Ebenso steht sie für Aktivitäten der Pommerschen Evangelischen Kirche zur Verfügung.

(2) Bei der Verwirklichung des Stiftungszwecks ist der besondere Charakter der St. Jakobikirche als Kirchengebäude zu berücksichtigen und sind die Belange des Denkmalschutzes zu beachten. Die direkte Bewirtschaftung der Kulturkirche St. Jakobi im Sinne des Stiftungszwecks ist von der Stiftung auf vertraglicher Grundlage einem Dritten als Betreiber zu überlassen.

(3) Zur Erfüllung des Stiftungszwecks hält die Stiftung enge Verbindung zur Deutschen Stiftung Denkmalschutz, die ihrerseits eine Treuhandstiftung für Zwecke der Erhaltung der Kulturkirche St. Jakobi Stralsund unterhält.

(4) Die Stiftung hält im Interesse der Nutzung und Erhaltung enge Verbindung zum »Förderverein St. Jakobikirche zu Stralsund e.V.«


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